Rechtliches

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge an die Nebauer Marketing UG (haftungsbeschränkt). Ausschließlich für Unternehmer.

Archivierte Fassung vom 13. August 2026. Sie gilt nur für Verträge, die ausdrücklich auf sie verweisen. Aktuell gilt die Fassung vom 12. September 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Nebauer Marketing UG (haftungsbeschränkt), Schlesische Straße 107–110, 94315 Straubing (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Pflege und den Betrieb von Websites sowie damit verbundene Leistungen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt.

(4) Textform (E-Mail genügt) ist für alle Erklärungen nach diesen Bedingungen ausreichend, soweit nicht ausdrücklich Schriftform verlangt wird.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote gelten 30 Tage ab Datum.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot. Diese Bedingungen gelten ergänzend.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Die auf der Website des Auftragnehmers dargestellten Pakete sind Orientierungswerte und werden im Angebot konkretisiert.

(2) Der Auftragnehmer erbringt Gestaltungsleistungen nach fachlichem Standard und eigenem gestalterischem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Auftrags.

(3) Nicht geschuldet ist ein wirtschaftlicher Erfolg. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, keine bestimmten Besucher- oder Anfragezahlen und keine bestimmten Umsätze. Suchmaschinen und Plattformen ändern ihre Verfahren ohne Vorankündigung und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

(4) Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach § 5 vergütet.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos sowie Zugänge zu Domain, Hosting und bestehenden Konten.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Freigaben und Rückmeldungen erfolgen gebündelt über diese Person.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht das Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als vier Wochen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bis dahin erbrachten Leistungsteil zur Abnahme zu stellen und abzurechnen.

(4) Ruht das Projekt länger als drei Monate, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

(5) Für die Wiederaufnahme eines ruhenden Projekts wird eine Pauschale von 250 € berechnet, da eine erneute Einarbeitung erforderlich ist.

§ 5 Korrekturschleifen und Mehraufwand

(1) Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife ist eine gebündelte, vollständige Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Stand. Einzeln nachgereichte Anmerkungen zählen jeweils als eigene Schleife.

(2) Weitere Korrekturschleifen sowie Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand mit 120 € je angefangener Stunde berechnet.

(3) Der Auftragnehmer weist vor Ausführung darauf hin, wenn ein Wunsch zusätzlichen Aufwand auslöst.

§ 6 Termine

(1) Angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen, die auf verspäteter Zulieferung oder Freigabe durch den Auftraggeber beruhen, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer stellt das Werk zur Abnahme bereit, in der Regel als aufrufbare Vorschau im Browser.

(2) Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb von zehn Werktagen. Erklärt er in dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er in Textform konkrete wesentliche Mängel, gilt das Werk als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Nimmt der Auftraggeber das Werk in Gebrauch, insbesondere durch Freischaltung unter seiner Domain, gilt es als abgenommen.

(5) Teilabnahmen sind bei abgrenzbaren Leistungsteilen zulässig.

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Die vereinbarten Beträge sind die zu zahlenden Beträge. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; der Auftragnehmer teilt dies rechtzeitig in Textform mit.

(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, sind 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung und 50 % bei Abnahme fällig. Eine Ratenzahlung wird nicht gewährt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; Verzugszinsen betragen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), zusätzlich wird die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet.

(5) Der Auftragnehmer kann laufende Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Rechnungen zurückstellen. Er kündigt dies vorher an.

(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Individuell erstellte Bestandteile. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an dem eigens für ihn erstellten Erscheinungsbild — insbesondere Layout, Gestaltung, individuelle Grafiken, Struktur und vom Auftragnehmer verfasste Texte — ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Der Auftraggeber darf diese Bestandteile bearbeiten, weiterentwickeln und auf einen anderen Anbieter übertragen.

(2) Wiederverwendbare Bestandteile. An allgemein verwendbaren Bausteinen — insbesondere dem eingesetzten CSS- und Komponentensystem, Skript- und Animationsmodulen, dem Build- und Deployment-Setup sowie sonstigen vorbestehenden Werkzeugen des Auftragnehmers — verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den Betrieb und die Weiterentwicklung des vertragsgegenständlichen Auftritts. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, diese Bausteine in anderen Projekten einzusetzen.

(3) Der Rechteübergang nach Absatz 1 erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung. Bis dahin räumt der Auftragnehmer ein widerrufliches Nutzungsrecht zum Zweck der Prüfung und Abnahme ein.

(4) An Inhalten Dritter — insbesondere Schriften, Programmbibliotheken und lizenziertem Bildmaterial — gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Der Auftragnehmer weist auf wesentliche Beschränkungen hin.

(5) Das Urheberrecht des Auftragnehmers bleibt unberührt. Eine Übertragung des Urheberrechts selbst ist nach deutschem Recht ausgeschlossen.

§ 10 Referenz und Eigenwerbung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und das erstellte Werk in Ausschnitten und als Ganzes zu Zwecken der Eigenwerbung darzustellen — insbesondere im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website, in Angeboten und in sozialen Medien. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

(2) Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterlässt der Auftragnehmer künftige Veröffentlichungen; bereits erschienene Beiträge bleiben unberührt.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Fußbereich des erstellten Auftritts einen dezenten Urhebervermerk mit Verlinkung anzubringen. Auf Wunsch des Auftraggebers entfällt dieser.

§ 11 Vom Auftraggeber gestellte Inhalte

(1) Stellt der Auftraggeber Inhalte bereit — insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Schriften oder Daten —, sichert er zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch von ihm bereitgestellte Inhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Beschafft oder erstellt der Auftragnehmer Bildmaterial selbst — etwa durch eigene Aufnahmen oder durch einen von ihm beauftragten Fotografen —, trägt er die Verantwortung für die erforderlichen Rechte an diesem Material.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Erkennt er offensichtliche Verstöße, weist er darauf hin.

§ 12 Betrieb, Hosting und Betreuung

(1) Betreuungsleistungen (Basis-Care, Plus-Care, SEO-Care) werden als Dauerschuldverhältnis auf Grundlage des jeweiligen Angebots erbracht.

(2) Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und ist dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beidseitig unberührt.

(4) Enthaltene Änderungskontingente beziehen sich auf den jeweiligen Kalendermonat. Nicht genutzte Zeit verfällt und wird weder übertragen noch vergütet.

(5) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Ausfälle, die auf Störungen beim eingesetzten Hostinganbieter, bei der Domainverwaltung oder auf höherer Gewalt beruhen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in verkehrsarme Zeiten gelegt.

(6) Bei Beendigung überträgt der Auftragnehmer auf Wunsch die Domain durch Herausgabe des Auth-Codes und stellt einmalig einen vollständigen Datenexport bereit. Der Anspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende geltend zu machen. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, die Daten zu löschen. Auf Wunsch wirkt er gegen gesonderte Vergütung an einem Umzug zu einem anderen Anbieter mit.

§ 13 Datenschutz

(1) Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting oder Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(2) Für die auf seiner Website veröffentlichten Inhalte sowie für die dort eingesetzten Verfahren ist der Auftraggeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

(3) Vom Auftragnehmer bereitgestellte Entwürfe für Rechtstexte ersetzen keine Rechtsberatung. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber.

§ 14 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht Absatz 1 greift.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Zugangsdaten werden geschützt aufbewahrt und nach Vertragsende auf Wunsch gelöscht.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — ausschließlicher Gerichtsstand ist Straubing.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 13. August 2026